Vermögensverhältnisse - Art
F00003134• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 90 SGB XII; DVO § 90 SGB XII
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie gegebenenfalls einen Nachweis über Vermögen oder Schulden bei: zum Beispiel Übersicht über Schulden, Bestandsentwicklung bei Bürgschaften und Gewährleistungen, Übersicht über Grundvermögen mit Angaben über das Verwaltungs- und Finanzvermögen, mittelbare und unmittelbare Beteiligungen, Übersicht über ausgereichte Darlehen und deren Rückflüsse.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Test