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Unterschrift Antragsteller / Vertreter

F00003137 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Unterschrift ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen. Die Unterschriftsleistung ist zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften, die mindestens der Schriftform bedürfen, erforderlich.

Handlungsgrundlage


  • §§ 126, 126a BGB; § 3a (2) VwVfG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Unterschrift der antragstellenden oder vertretenden Person

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

obj

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Soll die Abwicklung in elektronische Form erfolgen, so muss die Unterschrift adäquat, zum Beispiel im Rahmen einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Test