Unterschrift Antragsteller / Vertreter
F00003137• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Unterschrift ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen. Die Unterschriftsleistung ist zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften, die mindestens der Schriftform bedürfen, erforderlich.
Handlungsgrundlage
- §§ 126, 126a BGB; § 3a (2) VwVfG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Soll die Abwicklung in elektronische Form erfolgen, so muss die Unterschrift adäquat, zum Beispiel im Rahmen einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Test