Auslandsaufenthalte
F00003245• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4a (6) Nr. 1 FreizügG/EU
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie Deutschland für mehr als sechs Monate innerhalb eines Kalenderjahres verlassen, seitdem Sie sich hier dauerhaft aufhalten?
Ausgabe: Auslandsaufenthalte
Ausgabe: Auslandsaufenthalte
Eingabe: Damit Ihre Aufenthaltszeiten korrekt erfasst werden können, müssen Sie der Ausländerbehörde mitteilen, wenn Sie Deutschland für mehr als sechs Monate innerhalb eines Kalenderjahres verlassen haben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden