Nachweis Erwerbstätigkeit der letzten 12 Monate
F00003252• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4a (2) Nr. 1 FreizügG/EU
Formularangaben
Eingabe: Nachweis über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in den letzten zwölf Monaten
Ausgabe: Nachweis Erwerbstätigkeit der letzten zwölf Monate
Ausgabe: Nachweis Erwerbstätigkeit der letzten zwölf Monate
Eingabe: Hier können Sie einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie unmittelbar vor dem Eintritt in die Rente oder den Vorruhestand für mindestens zwölf Monate erwerbstätig waren.
Zeiten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, die von Ihrem Arbeitsamt ordnungsgemäß festgestellt wurden, oder unverschuldete Arbeitsunterbrechungen Fehlzeiten (zum Beispiel krankheits- oder unfallbedingt) gelten als Zeiten der Erwerbstätigkeit. Solche Zeiten werden bei der Betrachtung der zwölfmonatigen Erwerbstätigkeit berücksichtigt.
EU- und EWR-Bürgerinnen beziehungsweise EU- und EWR-Bürger, deren Ehegattin beziehungsweise Ehegatte oder eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise eingetragener Lebenspartner Deutsche beziehungsweise Deutscher ist, oder die beziehungsweise der die deutsche Staatsangehörigkeit infolge der Eheschließung mit der EU-/EWR-Bürgerin beziehungsweise dem EU-/EWR-Bürger aufgrund der bis zum 31. März 1957 geltenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Rechtslage verloren hat, müssen die Voraussetzung der zwölfmonatigen Erwerbstätigkeit nicht erfüllen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden