Nachweis Straffreiheit Pflegefachfrau/-mann
F00003283• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Nachweis über Straffreiheit
Handlungsgrundlage
- § 2 Nr. 2 PflBG; § 48 (1) und (3) PflAPrV
Formularangaben
Eingabe: Nachweis über die erforderliche Straffreiheit zur Ausübung des Berufs; z. B. erweitertes Führungszeugnis oder Strafregisterauszug
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlich freigegebene Version