Verarbeitung personenbezogener Daten (Eintragung)
F03001565• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Keine Angabe
Formularangaben
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach § 30 NArchtG. Die Architektenkammer darf über Eintragungen aus den Listen Auskunft erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird (vgl. § 30 Abs. 6 NArchtG). Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, akademische Grade, Anschriften, Fachrichtungen, Beschäftigungsarten, Herkunftsstaat und ggf. Daten zur Berufshaftpflichtversicherung dürfen veröffentlicht und an andere zum Zweck der Veröffentlichung übermittelt werden (z. B. auf der Homepage der Architektenkammer Niedersachsen, in Printverzeichnissen etc.), sofern der Eingetragene der Veröffentlichung nicht widerspricht. Mit dieser Veröffentlichung meiner Daten bin ich einverstanden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden