Züchten / Halten der Tiere
F03005407• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
...nicht zugleich die für das Züchten oder Halten der Tiere verantwortliche Person im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TierSchG ist (§ 5 Abs. 2 S. 1 TierSchVersV),
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden