Selbst Tierversuche durchführen
F03005408• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
...nicht gleichzeitig selbst Tierversuche durchführt, in denen er/sie als Tierschutzbeauftragte/r fungieren soll (§ 5 Abs. 2 S. 3 TierSchVersV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden