Fortbildung in den Gebieten gemäß Anlage 1 Abs. 3 TierSchVersV
F03005409• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
...und sich regelmäßig in den Gebieten gemäß Anlage 1 Abs. 3 TierSchVersV fortbildet (z.B zu geltenden Rechtsvorschriften zur Durchführung von Tierversuchen).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden