Nur für Wirtschaftsprüfer/innen und vereidigte Buchprüfer/innen, die
F03006047• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Nur für Wirtschaftsprüfer/innen und vereidigte Buchprüfer/innen, die Prüfungsverkürzung nach § 37a Abs.1StBerG beantragen:
Eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer oder sonstigen zuständigen Stelle darüber, dass Sie Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in sind oder die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bestanden haben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden