Ein Führungszeugnis
F03009335• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregisters "Belegart 0" (§13 Abs.1 Satz 3 Nr. 2 RDG)
Eingabe: Das Zeugnis ist bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen, wobei als Empfänger das Gericht, bei dem die Registrierung beantragt wird, und als Verwendungszweck „Antrag auf Neuregistrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz“ anzugeben ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden