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Ein Führungszeugnis

F03009335 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • keine Angabe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregisters "Belegart 0" (§13 Abs.1 Satz 3 Nr. 2 RDG)

Hilfetext

Eingabe: Das Zeugnis ist bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen, wobei als Empfänger das Gericht, bei dem die Registrierung beantragt wird, und als Verwendungszweck „Antrag auf Neuregistrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz“ anzugeben ist.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden