Sachverhalt (Anlagen zur zeitweiligen Wasservert.) (Trinkwasser)
F03011048• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 Abs. 2 Satz 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Formularangaben
Eingabe: Möchten Sie die Errichtung oder Inbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage anzeigen?
Ausgabe: Anzuzeigender Sachverhalt (Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung)
Ausgabe: Anzuzeigender Sachverhalt (Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden