Unfähigkeit zur Weiterführung des Haushalts (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts)
F03011840• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 70 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
Formularangaben
Eingabe: Können weder Sie selbst / die hilfesuchende Person, noch, falls Sie / die hilfesuchende Person mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen, sodass die Weiterführung des Haushalts geboten ist?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden