Auswahlfeld natürliche oder juristische Person (Nutzungsrecht Grabstelle Erwerb)
F03012109• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 12 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie aus, ob Sie den Antrag im Namen einer natürlichen oder juristischen Person stellen.
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Antwort auf die Frage, ob der Antrag im Namen einer natürlichen oder juristischen Person gestellt wird.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden