Staatsangehörigkeit (Landesblindenfonds)
F03013513• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Staatsangehörigkeit beschreibt den/die Staat(en), dem/denen ein Bürger juristisch zugehörig ist (Wahlrecht etc.).
Handlungsgrundlage
- § 23 SGB XII, § 2 Nds. AG SGB IX/XII
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten Sie/die betroffene Person angehören/angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.
Ausgabe: Dieses Feld enthält eine Nationalität der Person.
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Technische Beschreibung
Hier muss die 3. Spalte der Codeliste (Staatsangehörigkeit) angezeigt werden. Verwendete Codeliste: Staatsangehoerigkeit 2021-02-19
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden