Personenzuverlässigkeit
F05000016317• Version 1.2.0•
XDatenfelder 3.0.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 34 c, d, f, i Gewerbeordnung
Formularangaben
Die antragstellende Person versichert, dass die sachkundige Person zuverlässig, bei ihr beschäftigt ist und sie nach außen vertreten darf. Ferner versichert die antragstellende Person, dass der sachkundigen, natürlichen Person die Aufsicht über eine angemessene Zahl von bei ihr beschäftigten Personen übertragen wurde, die selbst unmittelbar die erlaubnispflichtige Tätigkeit wahrnehmen.
Technische Beschreibung
Originalwerte der XDF2-Datei: ID: F05016317 Status: aktiv
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch versioniert im Zuge der Versionierung von Element S05000001210.