Auswahl der Antragsart (Finanzanlagenvermittler)
F05000016369• Version 1.2.0•
XDatenfelder 3.0.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung
- §§ 34f Absatz 5 i. V. m. 11a Absatz 1 Gewerbeordnung
Formularangaben
Soll der Antrag auf Erlaubniserteilung und/oder Eintragung in das Vermittlerregister gestellt werden?
Eingabe: Wenn Sie eine Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler:in nach § 34f Absatz 1 GewO aufnehmen möchten, sind Sie zum einen verpflichtet, die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler:in einzuholen. Zum anderen sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach §§ 34f Absatz 5, 11a Absatz 1 GewO eintragen zu lassen. Der Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister kann gleichzeitig mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden.
Technische Beschreibung
Originalwerte der XDF2-Datei: ID: F05016369 Status: aktiv Codeliste: C05001124 Codeliste-Canonical-Identification: urn:de:fim:codeliste:antragsart-finanzanlagenvermittler Codeliste-Version: 2022-08-17
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch versioniert im Zuge der Versionierung von Element S05000001198.