Art der Nachweiserbringung der dt. Staatsangehörigkeit
F05000191• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann mit unterschiedlichen Dokumenten nachgewiesen werden.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie das Dokument aus, mit dem Sie den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen möchten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Version zur fachlichen Freigabe