Sonderfälle (Schülerfahrkosten)
F05000272• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ermöglicht eine Angabe von Sonderfällen, die eine Übernahme/Erstattung von Schülerfahrkosten begründen.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Im Regelfall haben Schüler/innen Anspruch auf ein Schülerticket, wenn der Schulweg bestimmte Entfernungsgrenzen übersteigt. Bei der Durchführung von Praktika legt die obere Schulaufsichtsbehörde Entfernungsgrenzen fest. In besonderen Fällen erhalten Schüler/innen ein Schülerticket unabhängig von der Entfernungsmessung. Dieses Feld enthält den ausgewählten Sonderfall.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
kleinere methodische Anpassungen