Sonderfälle (innerhalb von NRW)
F05000272• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ermöglicht eine Angabe von Sonderfällen, die eine Übernahme/Erstattung von Schülerfahrkosten begründen.
Handlungsgrundlage
- SchfkVO
Formularangaben
Eingabe: Im Regelfall haben Schüler/innen Anspruch auf ein Schülerticket, wenn der Schulweg bestimmte Entfernungsgrenzen übersteigt. Bei der Durchführung von Praktika legt die obere Schulaufsichtsbehörde Entfernungsgrenzen fest.
In besonderen Fällen haben Schüler/innen einen Anspruch auf ein Schülerticket unabhängig von der Entfernungsmessung oder aufgrund anderer besonderer Fallgestaltungen. Wählen Sie einen Fall aus, der auf Sie/auf Ihr Kind zutrifft.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden