Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Alter der antragstellenden Person (Ehepartnerin / Frau) [Ass. Rep.]

F05000291 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Entsprechend der Regelungen des § 27 a SGB V ist Voraussetzung für eine Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, dass die Antragsteller mindestens 25 Jahre alt sind; Frauen dürfen noch nicht das 40. Lebensjahr, Männer noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Handlungsgrundlage


  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 27a Künstliche Befruchtung, Abs. 1 und 3.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Alter der antragstellenden Person (Ehepartnerin / Frau)

Hilfetext

Entsprechend der Regelungen des § 27 a SGB V ist Voraussetzung für eine Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, dass die Antragsteller mindestens 25 Jahre alt sind; Frauen dürfen noch nicht das 40. Lebensjahr, Männer noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_int

Präzisierung

{"minValue":"25","maxValue":"40"}

Technische Beschreibung


Entsprechend der Regelungen des § 27 a SGB V ist Voraussetzung für eine Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, dass die Antragsteller mindestens 25 Jahre alt sind; Frauen dürfen noch nicht das 40. Lebensjahr, Männer noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden