Bestätigung der Unterrichtung über Behandlung [Ass. Rep.]
F05000293• Version 1.1•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Vor der IVF- / ICSI-Behandlung ist eine Beratung über die medizinischen und psychischen Aspekte der künstlichen Befruchtung durch eine Ärztin / einen Arzt erfolgt, die / der die Behandlung nicht selbst durchführt.
Handlungsgrundlage
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 27a Künstliche Befruchtung, Abs. 1 Nr. 5.
Formularangaben
Vor der IVF- / ICSI-Behandlung ist eine Beratung über die medizinischen und psychischen Aspekte der künstlichen Befruchtung durch eine Ärztin / einen Arzt erfolgt, die / der die Behandlung nicht selbst durchführt.
Technische Beschreibung
Vor der IVF- / ICSI-Behandlung ist eine Beratung über die medizinischen und psychischen Aspekte der künstlichen Befruchtung durch eine Ärztin / einen Arzt erfolgt, die / der die Behandlung nicht selbst durchführt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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