Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Erklärungstext zur Subventionserheblichen Erklärung

F05000307 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Hiermit erkläre ich, dass -mein zu verteuerndes Einkommen mehr als 20.000€ (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) und nicht mehr als 40.000€ bei Einzelveranlagung betrug. Der Nachweis wurde gegenüber der Beratungsstelle erbracht durch den Einkommensteuerbescheid oder eine Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung einer Behörde aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokumentes) nicht älter als drei Jahre sein. -ich im laufenden Kelanderjahr nicht mehr als einen Bildungsscheck erhalten habe. Die beiden Angaben sind subventionserheblich im Sinne des §264 StGB. Erklärung zu $264 StGB Ich erkläre hiermit, dass mir bekannt ist, dass die oben gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinnes des §264 StGB in Verbindung mit §1 des Landessubentionsgesetzes vom 24. März 1977 i.V.m. §2 Abs. 1 des Subventionsgesetzes des Bundes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S.2034) sind. Weiter ist mir bekannt, dass der Weiterbildungsanbieter und die zuständige Bezirksregierung eine in das Subventionsverfahren eingeschaltete Stelle im Sinne des §264 StGB ist. Auf dei Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB wird hingewiesen. Subventionsbetrug kann gemäß 264 mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Subventionserhebliche Erklärung

Hilfetext

Hiermit erkläre ich, dass -mein zu verteuerndes Einkommen mehr als 20.000€ (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) und nicht mehr als 40.000€ bei Einzelveranlagung betrug. Der Nachweis wurde gegenüber der Beratungsstelle erbracht durch den Einkommensteuerbescheid oder eine Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung einer Behörde aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokumentes) nicht älter als drei Jahre sein. -ich im laufenden Kelanderjahr nicht mehr als einen Bildungsscheck erhalten habe. Die beiden Angaben sind subventionserheblich im Sinne des §264 StGB. Erklärung zu $264 StGB Ich erkläre hiermit, dass mir bekannt ist, dass die oben gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinnes des §264 StGB in Verbindung mit §1 des Landessubentionsgesetzes vom 24. März 1977 i.V.m. §2 Abs. 1 des Subventionsgesetzes des Bundes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S.2034) sind. Weiter ist mir bekannt, dass der Weiterbildungsanbieter und die zuständige Bezirksregierung eine in das Subventionsverfahren eingeschaltete Stelle im Sinne des §264 StGB ist. Auf dei Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB wird hingewiesen. Subventionsbetrug kann gemäß 264 mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Feldart

label

Inhalt

Hiermit erkläre ich, dass -mein zu verteuerndes Einkommen mehr als 20.000€ (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) und nicht mehr als 40.000€ bei Einzelveranlagung betrug. Der Nachweis wurde gegenüber der Beratungsstelle erbracht durch den Einkommensteuerbescheid oder eine Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung einer Behörde aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokumentes) nicht älter als drei Jahre sein. -ich im laufenden Kelanderjahr nicht mehr als einen Bildungsscheck erhalten habe. Die beiden Angaben sind subventionserheblich im Sinne des §264 StGB. Erklärung zu $264 StGB Ich erkläre hiermit, dass mir bekannt ist, dass die oben gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinnes des §264 StGB in Verbindung mit §1 des Landessubentionsgesetzes vom 24. März 1977 i.V.m. §2 Abs. 1 des Subventionsgesetzes des Bundes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S.2034) sind. Weiter ist mir bekannt, dass der Weiterbildungsanbieter und die zuständige Bezirksregierung eine in das Subventionsverfahren eingeschaltete Stelle im Sinne des §264 StGB ist. Auf dei Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB wird hingewiesen. Subventionsbetrug kann gemäß 264 mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Hiermit erkläre ich, dass -mein zu verteuerndes Einkommen mehr als 20.000€ (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) und nicht mehr als 40.000€ bei Einzelveranlagung betrug. Der Nachweis wurde gegenüber der Beratungsstelle erbracht durch den Einkommensteuerbescheid oder eine Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung einer Behörde aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokumentes) nicht älter als drei Jahre sein. -ich im laufenden Kelanderjahr nicht mehr als einen Bildungsscheck erhalten habe. Die beiden Angaben sind subventionserheblich im Sinne des §264 StGB. Erklärung zu $264 StGB Ich erkläre hiermit, dass mir bekannt ist, dass die oben gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinnes des §264 StGB in Verbindung mit §1 des Landessubentionsgesetzes vom 24. März 1977 i.V.m. §2 Abs. 1 des Subventionsgesetzes des Bundes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S.2034) sind. Weiter ist mir bekannt, dass der Weiterbildungsanbieter und die zuständige Bezirksregierung eine in das Subventionsverfahren eingeschaltete Stelle im Sinne des §264 StGB ist. Auf dei Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB wird hingewiesen. Subventionsbetrug kann gemäß 264 mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden