Bestätigung: Negativbescheid (bei Nichterstattung) der GKV beigefügt [Ass. Rep.]
F05000317• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Negativbescheid (bei Nichterstattung) der GKV liegt dem Antrag bei.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der Negativbescheid (bei Nichterstattung) der GKV liegt dem Antrag bei.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden