Datenschutzrechtliche Hinweise und Bestätigung (Einbürgerung)
F05000406• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Ich bestätige, dass ich vor der Erhebung meiner personenbezogenen Daten die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaat Bayerns zu Beginn des Antragsformulars sowie die folgenden Allgemeinen Datenschutzhinweise zum Einbürgerungsantrag zur Kenntnis genommen habe. Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Behörde sowie des Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie bitte dem Link „>> Datenschutz“ in der Fußzeile. Für Allgemeine Datenschutzhinweise zum Einbürgerungsantrag klicken Sie bitte auf den Informationsbutton.
Eingabe: Allgemeine Datenschutzhinweise zum Einbürgerungsantrag
Die Staatsangehörigkeitsbehörde erfasst Ihre Daten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung, Staatsangehörigkeiten), um Entscheidungen in Angelegenheiten der deutschen Staatsangehörigkeit zu treffen, Urkunden und Bescheinigungen auszustellen sowie Auskünfte zu erteilen. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die jeweils zuständige Einbürgerungsbehörde. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen. Die jeweiligen Kontaktdaten entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“ in der Fußzeile.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen und Art. 4 und 5 Bayerisches Datenschutzgesetz.
Herausgegeben werden dürfen die Daten an andere Behörden, Gerichte und konsularische Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
Die in Registern erfassten Daten sind 30 Jahre aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten nach 30 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten.
Den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde erreichen Sie unter den Kontaktdaten im Link „Datenschutz“ in der Fußzeile. Dieser oder Ihr zuständiger Mitarbeiter in der Staatsangehörigkeitsbehörde gibt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Diesen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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