Hinweis zur Halteverbotsstrecke
F05000556• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Dieses Feld enthält statischen Text mit erläuternden Hinweise zum Parken auf dem Gehweg innerhalb einer Halteverbotsstrecke
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Für den Fall, dass das Parken auf dem Gehweg erlaubt oder ein Seitenstreifen vorhanden ist, muss der Zusatz 1060-31 (auch auf dem Seitenstreifen) angebracht werden. Die Beschilderung ist mindestens drei volle Tage (Aufstellungstag zählt nicht mit) vor Beginn der Maßnahme aufzustellen/aufstellen zu lassen. Die Aufstellung der Beschilderung ohne Vorliegen der verkehrsrechtlichen Anordnung ist unzulässig. Die Beauftragung einer Fachfirma liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Die Nutzung von Behindertenparkplätzen ist nicht zulässig.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden