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Anzahl Sterbeurkunden nur zur Verwendung bei der Sozialversicherung (§ 64 Abs. 2 SGB X)

F05000589 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Anzahl Sterbeurkunden nur zur Verwendung bei der Sozialversicherung (§ 64 Abs. 2 SGB X)

Handlungsgrundlage


  • § 55 Abs. 1 Nr. 5 PStG, § 64 Abs. 2 SGB X

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzahl Sterbeurkunden nur zur Verwendung bei der Sozialversicherung (§ 64 Abs. 2 SGB X)

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden