Nachweis Nachrüstung Partikelfilter
F05000620• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden, sofern dies nachgewiesen werden kann.
Handlungsgrundlage
- ?? -> Nachliefern - Welche Art Nachweis?
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie hier den Nachweis einer Nachrüstung des Partikelfilters hoch, um die Klassifizierung in einer Schadstoffgruppe zu ermöglichen. Eine Nachrüstung muss von Ihrer Kfz-Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vermerkt werden. Falls Sie den Fahrzeugschein bereits hochgeladen haben, brauchen Sie an dieser Stelle keinen Nachweis hochladen.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den Nachweis der Nachrüstung eines Partikelfilters.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den Nachweis der Nachrüstung eines Partikelfilters.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
kleinere methodische Anpassungen