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Nachweis Nachrüstung Partikelfilter

F05000620 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden, sofern dies nachgewiesen werden kann.

Handlungsgrundlage


  • ?? -> Nachliefern - Welche Art Nachweis?

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis Nachrüstung Partikelfilter

Hilfetext

Eingabe: Bitte laden Sie hier den Nachweis einer Nachrüstung des Partikelfilters hoch, um die Klassifizierung in einer Schadstoffgruppe zu ermöglichen. Eine Nachrüstung muss von Ihrer Kfz-Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vermerkt werden. Falls Sie den Fahrzeugschein bereits hochgeladen haben, brauchen Sie an dieser Stelle keinen Nachweis hochladen.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den Nachweis der Nachrüstung eines Partikelfilters.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


kleinere methodische Anpassungen