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Tierarztpraxis

F05000821 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Angabe zur Tierarztpraxis, falls sich Tierärztinnen oder Tierärzte die Sachkunde bescheinigen lassen möchten.

Handlungsgrundlage


  • Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW). Nachweis der Sachkunde nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW vom 18.12.2002. Sachverständige und sachverständige Stellen im Sinne von § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 LHundG NRW bedürfen der Anerkennung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Landesamt). § 2 des DVO LHundG NRW vom 19.12.2003 regelt den genauen Ablauf der Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tierarztpraxis

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie bitte den Namen der Tierarztpraxis an, in der Sie arbeiten.
Ausgabe: Angabe, in welcher Tierarztpraxis die Tierärztin oder der Tierarzt arbeitet.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Angabe zur Tierarztpraxis, falls sich Tierärztinnen oder Tierärzte die Sachkunde bescheinigen lassen möchten.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden