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Jagdschein

F05000840 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Um eine Trichinenprobe zu entnehmen oder Wildursprungsscheine und Wildmarken zu bestellen, ist eine Kopie des Jagdscheines von der Antragstellerin oder dem Antragsteller notwendig.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Jagdschein

Hilfetext

Laden Sie eine Kopie Ihres gültigen Jagdscheins hoch.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Um eine Trichinenprobe zu entnehmen oder Wildursprungsscheine und Wildmarken zu bestellen, ist eine Kopie des Jagdscheines von der Antragstellerin oder dem Antragsteller notwendig.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden