Anzeigepflichtiger / Erlaubnispflichtiger Hund
F05000963• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Entscheiden Sie, für welche Hundeart Sie den Antrag stellen:
- für einen erlaubnispflichtigen Hund
Dazu gehören, sogenannte "gefährliche" Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 LHundG, wozu die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen gehören.
- oder für einen anzeigepflichtigen Hund
Das bedeutet, der gehaltenen Hund übersteigt ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder erreicht ein Gewicht von mindestens 20 kg ("großer Hund"). Dabei kommt es nicht auf die Rassezugehörigkeit an.
Ausgabe: Art der Antragstellung als anzeigepflichtiger / erlaubnispflichtiger Hund
Ausgabe: Art der Antragstellung als anzeigepflichtiger / erlaubnispflichtiger Hund
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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