Kenntnisnahme der Gebührenpflichtigkeit (Beibehaltung dt. Staatsangehörigkeit)
F05001069• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Mir ist bekannt, dass für die Erteilung und auch die Ablehnung einer Beibehaltungsgenehmigung eine Verwaltungsgebühr zu zahlen ist. Sollte ich meinen Antrag zurücknehmen, muss ich gegebenenfalls dennoch eine Gebühr entrichten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden