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Es wird die Richtigkeit der Angaben versichert.

F05001685 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG);VO (EG) Nr. 1071/2009 Artikel 11 (1);VO (EG) Nr. 1072/2009 Artikel 4 (1);§ 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) i.V.m. Anlage 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Es wird die Richtigkeit der Angaben versichert.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden