Hinweis Gebühren GastG
F05001721• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 10 GastG
Formularangaben
Gemäß Tarifstelle 12.14.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 bis 3.500 EUR für die Bearbeitung von Anträgen für die Erlaubnis (§ 2 GastG) bzw. Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG) und für die Bearbeitung von Gestattungen (§ 12 GastG) in Höhe von 25 bis 1.000 EUR. Zudem gelten die Ziffern 12.14.1 ff. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO). Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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