Unterrichtungsnachweis befreite Berufsgruppe
F05001773• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 3.4 GastUVwV
Formularangaben
Inhaber einer Abschlussprüfung folgender Aus- und Fortbildungsgängen sind nach Nr. 3.4 GastUVwV von der Teilnahme am Unterrichtungsverfahren befreit:
Platzhalter, da die Angabe in Listenform erfolgt. Die Informationen sind zu finden unter: https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gastg (Reiter Nachweise; Datenfeldgruppe "Sonstige Unterlagen"; "Unterrichtung § 4 des Gaststättengesetzes")
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden