Sonstiger Gegenstand
F05001854• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 6 (2) Nr. 1e GwG
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Betriebsstätte an:
Ausgabe: Sonstiger Gegenstand
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden