Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten GwG
F05001856• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 6 (7) S. 2 GwG
Formularangaben
Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten von Verpflichteten und Dienstleistern sind zweifelsfrei festgelegt und abgegrenzt. Geben Sie die entsprechenden Fundstellen im Nachweis (zum Beispiel Auslagerungsvertrag oder Leistungsschein) an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden