Verpflichtung gegenüber Behörde
F05001983• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 AsylbLG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie den Behördennamen und die Stadt/den Kreis an, der gegenüber die Verpflichtung bestätigt wurde.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden