Branche GwG Beschwerden
F05002349• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- GwG
Formularangaben
Eingabe: **Zuständige Aufsichtsbehörden**\
Für Ihr Anliegen ist diejenige Bezirksregierung zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen liegt:\
[Bezirksregierung Arnsberg](https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/)\
Bezirksregierung Detmold\
[Bezirksregierung Düsseldorf](https://www.brd.nrw.de/index.jsp)\
Bezirksregierung Köln\
[Bezirksregierung Münster](https://www.bezreg-muenster.de/de/index.html)
Güterhändler:in (jede Person, die gewerblich Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt)
Immobilienmakler:in (d. h. jede Person, die gewerblich den Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten vermittelt)
Versicherungsvermittlung (soweit Sie Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr anbieten oder Darlehen i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz vergeben)
Finanzunternehmen (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 GwG in Verbindung mit § 2 Abs. 24 GwG)
Rechtsdienstleistung (nicht verkammerte Rechtsbeistände und registrierte Personen gem. § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wenn sie für Mandant:innen bestimmte Geschäfte planen und durchführen)
Kunstvermittlung und Kunstlagerhaltung (soweit die Lagerhaltung in Zollfreigebieten erfolgt)
Dienstleistungen für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhändler:innen (wenn sie bestimmte Dienstleistungen erbringen (z. B. Vorratsgesellschaften anbieten)
Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG)
Technische Beschreibung
Nach Möglichkeit sollen die im Hilfetext angezeigten Texte spezifisch für die jeweilige Auswahl angezeigt werden.
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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