Erlaubnis als Pfandleiher:in
F05002370• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 GewO
Formularangaben
Eingabe: Eine Anzeige kann nur getätigt werden, wenn eine Erlaubnis beantragt wird oder vorliegt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden