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Erlaubnis als Bewachungsgewerbe

F05002373 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO

Hilfetext

Eingabe: Ein Bewachungsgewerbe kann nur ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis beantragt wird.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden