Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Hinweis Gebühren Bewachungsgewerbe

F05002376 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis Gebühren

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Gemäß Tarifstelle 12.8.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 250 bis 5.000 EUR für die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen nach § 34a Absatz 1 Satz 1 und 10 GewO. Darüber hinaus gelten gegebenfalls zusätzlich die Ziffern 12.8.2 ff. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) unter anderem für die Prüfung der Zuverlässigkeit, die Erteilung oder Änderung von Auflagen, die Rücknahme oder Widerruf der Erlaubnis. Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung. Rechtsgrundlagen: \ \- § 34a Gewerbeordnung (GewO) \- § 11b Gewerbeordnung (GewO) \- Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden