Hinweis Gebühren Bewachungsgewerbe
F05002376• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 GewO
Formularangaben
Gemäß Tarifstelle 12.8.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 250 bis 5.000 EUR für die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen nach § 34a Absatz 1 Satz 1 und 10 GewO.
Darüber hinaus gelten gegebenfalls zusätzlich die Ziffern 12.8.2 ff. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) unter anderem für die Prüfung der Zuverlässigkeit, die Erteilung oder Änderung von Auflagen, die Rücknahme oder Widerruf der Erlaubnis.
Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen: \
\- § 34a Gewerbeordnung (GewO)
\- § 11b Gewerbeordnung (GewO)
\- Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden