Art der Erlaubnis Makler:innen
F05002377• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34c GewO
Formularangaben
Eingabe: * Immobilienmakler:innen nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, d.h. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume
* Darlehensvermittler:innen nach § 34c Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 GewO (Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen bzw. Verbraucherdarlehen, ohne Immobiliendarlehen, d.h. im Grundbuch eingetragene Darlehen gem. § 34i GewO)
* Bauträger:innen nach § 34c Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a GewO (Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte)
* Baubetreuer:innen nach § 34c Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b GewO (Wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen oder für fremde Rechnung)
* Wohnimmobilienverwalter:innen nach § 34c Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 GewO (Verwaltung von gemeinschaftlichem Wohneigentum oder von Mietverhältnissen über Wohnräume für Dritte)
Technische Beschreibung
Mehrfachauswahl möglich
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden