Berufserfahrung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats
F05002479• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- HwO
Formularangaben
Nicht reglementierte Berufe: Mindestens einjährige Berufserfahrung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats innerhalb der letzten 10 Jahre
Eingabe: Falls der Beruf in dem Mitgliedstaat, in dem Sie niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind, nicht reglementiert ist: Haben Sie in diesem Beruf in den letzten zehn Jahren eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates erworben?
Der Nachweis praktischer Berufserfahrung hat im Regelfall über eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates zu erfolgen, die der Anzeige beizufügen ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden