Abzuholende Gegenstände
F05002519• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 2 Abs. 2; 20 KrWG
Formularangaben
Eingabe: Als Sperrmüll gelten sperrige Abfälle, die ob Ihrer Größe nicht in die entsprechenden Abfallbehälter passen.
Bitte beachten Sie, dass Renovierungsabfälle und Elektrogeräte nicht über den Sperrmüll entsorgt werden können.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden