Hinweis zur Löschung des eingetragenen Handwerksbetriebs
F05002760• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- HwO
Formularangaben
Eingabe: Zur Bearbeitung eines Löschvorganges sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Gewerbeabmeldung- oder Ummeldung (Kopie/Upload)
- Handwerkskarte an die Handwerkskammer auf postalischem Wege
Die Löschung der Eintragung eines Handwerksbetriebes in der Handwerksrolle und/oder im Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe ist vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit im Handwerk nicht mehr vorliegen. Löschungsgrund kann beispielsweise die Betriebsaufgabe, der Umzug in einen anderen Kammerbezirk oder aber auch ein Rechtsformwechsel des Betriebes sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden