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Sonderfälle (innerhalb von NRW)

F05002789 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Ermöglicht eine Angabe von Sonderfällen, die eine Übernahme/Erstattung von Schülerfahrkosten begründen.

Handlungsgrundlage


  • SchfkVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sonderfälle (innerhalb von NRW)

Hilfetext

Eingabe: Im Regelfall haben Schüler/innen Anspruch auf ein Schülerticket, wenn der Schulweg bestimmte Entfernungsgrenzen übersteigt. Bei der Durchführung von Praktika legt die obere Schulaufsichtsbehörde Entfernungsgrenzen fest. In Ausnahmefällen erhalten Schüler/innen eine Erstattung unabhängig von den Entfernungsgrenzen oder aufgrund anderer besonderer Fallgestaltungen. Wählen Sie einen Fall aus, der auf Sie/auf Ihr Kind zutrifft.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden