Hinweistext Belehrung zu Antrag auf Approbation
F05002802• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- BÄO
Formularangaben
Wenn Sie Ihren Beruf ausüben möchten, muss Ihnen zuvor eine Berufserlaubnis oder Approbation erteilt werden. Die Ausübung dieses Berufes ohne Berufserlaubnis oder Approbation ist eine Straftat.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
21.11.2022