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Hinweis Vorliegen Handwerkskarte

F05002896 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Hinweis, dass eine Handwerkskarte vorliegen oder beantragt sein muss.

Handlungsgrundlage


  • §14 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Vorliegen der Handwerkskarte

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Sie benötigen einen Nachweis über den Eintrag im Mitgliederverzeichnis bei der zuständigen Handwerkskammer (Handwerkskarte), um Ihr Gewerbe anmelden zu können. Hier finden Sie den Antrag für die Handwerkskarte.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden