Belehrung denkmalrechtliche Erlaubnis
F05003352• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 DSchG NRW
Formularangaben
Mir ist bekannt, dass die hier beantragte denkmalrechtliche Erlaubnis eine ggf. erforderliche Genehmigung nach den Bestimmungen anderer Rechtsvorschriften, wie z.B. eine Baugenehmigung, nicht ersetzt. Etwaig zusätzlich erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen / Erlaubnisse sind gesondert zu beantragen.
Mir ist bekannt, dass mit der Ausführung der beantragten Maßnahmen erst nach Erteilung der schriftlichen Erlaubnis begonnen werden darf. Mündliche Absprachen dienen lediglich zur Vorbereitung des Erlaubnisverfahrens und ersetzten dieses nicht.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden