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Belehrung denkmalrechtliche Erlaubnis

F05003352 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 9 DSchG NRW

Gültig ab

26.11.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Rechtliche Belehrung zur beantragten Denkmalrechtlichen Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Mir ist bekannt, dass die hier beantragte denkmalrechtliche Erlaubnis eine ggf. erforderliche Genehmigung nach den Bestimmungen anderer Rechtsvorschriften, wie z.B. eine Baugenehmigung, nicht ersetzt. Etwaig zusätzlich erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen / Erlaubnisse sind gesondert zu beantragen. Mir ist bekannt, dass mit der Ausführung der beantragten Maßnahmen erst nach Erteilung der schriftlichen Erlaubnis begonnen werden darf. Mündliche Absprachen dienen lediglich zur Vorbereitung des Erlaubnisverfahrens und ersetzten dieses nicht.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden